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Vorfälligkeitsentschädigung bei Firmenkrediten: Wie berechnen Banken das?

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HorstBeckmann
Beiträge: 48
Themenstarter
(@horstbeckmann)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#59]

Hallo zusammen, nach längerer Zeit bin ich wieder aktiv hier im Forum. Ich beschäftige mich gerade intensiver mit den Themen Kreditarten und SCHUFA-Bewertung, speziell im Zusammenhang mit Unternehmensfinanzierungen.

Mich interessiert konkret: Wenn ich einen Firmenkredit vorzeitig ablöse, wie funktioniert die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung? Ich habe gelesen, dass das bei Firmenkrediten anders sein soll als bei privaten Ratenkrediten. Gibt es da gesetzliche Vorgaben oder können Banken da machen, was sie wollen?

Hat jemand von euch Erfahrung damit gemacht? Mich interessiert besonders, ob es da große Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern gibt und ob man da verhandeln kann. Und wie wirkt sich das eigentlich auf die SCHUFA aus – wird das dokumentiert?

Danke für eure Inputs!


5 Antworten
Marco_1978
Beiträge: 33
(@marco_1978)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Bei Firmenkrediten ist die Situation tatsächlich anders als im Privatkundenbereich. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird üblicherweise nach der Breitwieser-Formel berechnet, die den entgangenen Zinsgewinn für die Bank ausgleicht. Das ist deutlich transparenter als viele denken. Ich habe in meinen Analysen zu Kontokorrentkredit vs. Ratenkredit gesehen, dass gerade bei Unternehmerkrediten die Konditionengestaltung deutlich individueller ist. Die SCHUFA wird aber beim Firmenkreditvertrag normalerweise nicht belastet – das ist ein großer Unterschied zu Privatdarlehen.

Ich hab da gute Erfahrungen gemacht, wenn man vorher mehrere Angebote einholt und vergleicht. Lohnt sich wirklich, die Zinssätze und Gebühren genau zu checken – da können schnell mehrere hundert Euro Unterschied rauskommen. Schau dir mal die Kundenbewertungen an, die sagen oft mehr aus als die Werbeversprechen. Kreditvergleich


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UmschuldungsProfi47
Beiträge: 43
(@umschuldungsprofi47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Also ich muss ehrlich sagen: Die meisten Banken rechnen da teilweise sehr großzügig für sich selbst. Die Breitwieser-Formel ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber weit verbreitet – und trotzdem kommt da oft was Höheres raus, als es eigentlich sollte. Besonders bei Firmenkrediten sehe ich da Spielraum, den Banken ausnutzen. Mein Rat: Hol dir mindestens zwei Angebote zur Vorfälligkeitsentschädigung und lass einen Fachmann draufschauen, bevor du unterschreibst.


Antwort
BaufinanziererWieder47
Beiträge: 45
(@baufinanziererwieder47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Interessante Frage, Horst. Ich befasse mich ja hauptsächlich mit Baufinanzierung, aber das Grundprinzip ist ähnlich. Wichtig ist: Die Gebühren bei vorzeitiger Ablösung hängen stark von deinem Kreditvertrag ab. Manche Banken haben pauschale Regeln, andere verhandeln. Mein Tipp: Hole dir vor einer Ablösung immer ein schriftliches Vorfälligkeitsentschädigungsangebot – das ist Pflicht. Dann kannst du auch vergleichen, ob ein anderer Kreditgeber bessere Konditionen hätte.


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R.Becker
Beiträge: 62
(@r-becker)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Das ist echt ne knifflige Sache. Ich hab mich mit dem Effektivzins-Thema hier auseinandergesetzt und da merkt man, wie komplex die Berechnung sein kann. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung solltest du darauf achten, dass die Bank dir nicht einfach willkürliche Summen nennt. Lass dir die Rechnung erklären – wenn das nicht nachvollziehbar ist, würd ich skeptisch werden.


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