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Bearbeitungsgebühren bei Online-Krediten noch erlaubt?

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Klaus W.
Beiträge: 29
Themenstarter
(@klaus-werner)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen
[#64]

Moin zusammen,

ich bin gerade dabei, einen Umschuldungsvergleich für einen Kunden zu machen, und mir ist aufgefallen, dass einige Online-Kreditanbieter immer noch Bearbeitungsgebühren in ihren Angeboten aufführen. Ich dachte, das wäre seit der BGH-Entscheidung 2014 nicht mehr zulässig?

Bei meiner Recherche finde ich teilweise unterschiedliche Aussagen: Manche Anbieter werben damit, dass sie "keine Bearbeitungsgebühren" erheben, andere lassen sich das gar nicht klar von der Website ablesen. Und dann gibt es auch noch diese versteckten Gebühren – Verwaltungsgebühren, Dokumentationspauschalen und so weiter.

Wie seht ihr das? Sind Bearbeitungsgebühren heute noch rechtlich zulässig, oder bin ich da veraltet? Und wie würde ich das in meinen Kreditrechnungen richtig abbilden, wenn ich Angebote vergleiche? Habt ihr da in letzter Zeit noch Erfahrungen mit solchen Gebühren gemacht?


6 Antworten
T.Feldmann
Beiträge: 22
(@t-feldmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hey Klaus W., gute Frage! Ich bin gerade bei der Recherche für mein Startup-Finanzierungsprojekt und habe das gleiche Problem – beim Vergleich von Firmenkrediten online wird man ja bombardiert mit verschiedenen Gebührenmodellen. Mein Stand ist: Bearbeitungsgebühren sind tatsächlich seit 2014 verboten, wenn die Bank den Kreditantrag ablehnt. Aber bei Annahme? Da gibt es noch Graubereich-Gebühren wie Darlehensgebühren oder Dokumentationsgebühren. Wichtig ist, dass alles im Effektivzins abgebildet sein muss – das ist dein Vergleichskriterium. Welcher Anbieter war das denn, der dir die versteckten Gebühren nicht klar aufgeschlüsselt hat?


Antwort
WolframKoch
Beiträge: 39
(@wolframkoch)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Das ist ein wichtiger Punkt, Klaus W. Bevor ich irgendwo unterschreibe, checke ich genau, wie die Gebühren kalkuliert werden. Nach meinem Verständnis: echte Bearbeitungsgebühren = nicht erlaubt. Aber viele Banken nennen es einfach anders – Darlehensgebühr, Verwaltungspauschale etc. Das Tückische ist, dass diese in den Effektivzins eingehen sollten, aber nicht immer transparent kommuniziert wird. Ich würde jedem raten, die genaue Gebührenaufschlüsselung zu fordern, bevor man zugreift.


Antwort
Werner S.
Beiträge: 17
(@werner-scholz)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Guter Punkt. Das Thema Bearbeitungsgebühren ist tückisch – viele Online-Anbieter haben die Regelung als Anlass genommen, ihre Gebühren einfach umzubenennen. Meine Erfahrung aus diversen Umschuldungsstrategien: Der Effektivzins ist dein einziges echtes Vergleichskriterium. Wenn zwei Banken unterschiedliche Gebührenstrukturen haben, aber den gleichen Effektivzins ausweisen – dann sind sie vergleichbar. Alles andere ist Marketing-Rauschen. Und wenn ein Anbieter seinen Effektivzins nicht klar nennt, sofort weitergehen.

Mein Tipp: Schau dir mal mehrere Angebote von unterschiedlichen Banken und Maklern an, nicht nur bei deiner Hausbank. Ich hab da gute Erfahrungen gemacht, die Konditionen unterscheiden sich teilweise erheblich. Lohnt sich, etwas Zeit zu investieren. Baufinanzierung vergleichen


Antwort
Klaus M.
Beiträge: 26
(@klaus_1958)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Klaus W., du sprichst da einen Klassiker an. Die BGH-Entscheidung war klar: Bearbeitungsgebühren für abgelehnte Anträge sind nicht zulässig. Bei genehmigten Krediten ist es komplizierter – Darlehensgebühren können zulässig sein, wenn sie tatsächlich marktüblich sind und transparent im Effektivzins stecken. Bei meinen strukturierten Kreditrechnungen für Vergleiche kalkuliere ich immer: Alle Gebühren = Effektivzins. Wenn ein Anbieter das nicht klar aufschlüsselt, fällt er raus aus meinem Vergleich. Das ist der sicherste Weg.


Antwort
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