Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, meine aktuelle Kreditstruktur zu überdenken. Mein bestehendes Darlehen läuft noch ca. 3 Jahre mit 3,8% Sollzins. Jetzt hab ich die Möglichkeit, über eine Umschuldung auf 2,9% zu gehen – sieht auf den ersten Blick attraktiv aus.
Aber: Die Bank verlangt für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ich hab die Berechnung nicht komplett durchschaut. Die Bank nennt mir da eine Formel mit Restschuld, verbleibender Laufzeit und Zinsdifferenz. Ich frag mich, ob das fair kalkuliert ist oder ob ich da systematisch übervorteilt werde.
Gibt es da eine Faustregel, wann sich die Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung noch lohnt? Oder sollte ich lieber vorher einen unabhängigen Kalkulator nutzen? Freibe-rufler hier – jeder Euro Gebühr zählt für mich.
Was sind eure Erfahrungen damit?
Markus, da sprichst du einen wunden Punkt an. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist tatsächlich tückisch – besonders für Freiberufler, die liquide Mittel haben und flexibel tilgen möchten.
Faustregel: Die Zinsdifferenz zwischen deinem jetzigen Satz (3,8%) und dem neuen (2,9%) beträgt 0,9%. Multipliziert mit Restschuld und verbleibender Laufzeit ergibt das grob deine Entschädigung. Bei 3 Jahren Restlaufzeit und sagen wir 50.000€ Restschuld landen wir schnell bei 1.200–1.500€.
Die kritische Frage: Sparst du durch den niedrigeren Zins mehr ein, als die Gebühr kostet? Rechne die monatliche Ersparnis × 36 Monate minus Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn das Minus im vierstelligen Bereich bleibt, lohnt sich die Umschuldung meist nicht.
Echt transparent: Manche Banken rechnen da konservativer, andere großzügiger. Lass dir die detaillierte Berechnung schriftlich geben und vergleich mit einem Online-Kreditrechner. Dann hast du Schwarz auf Weiß, ob die Arithmetik passt.