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Gebühren beim Kreditabschluss: Welche sind rechtswidrig?

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Thomas_1971
Beiträge: 51
Themenstarter
(@thomas_1971)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#65]

Hallo zusammen,

nach Jahren bin ich zurück im Forum und sortiere gerade meine Finanzlage neu. Ich habe derzeit noch drei laufende Kredite und überlege, diese durch eine Umschuldung zu konsolidieren. Das würde mir die monatliche Belastung deutlich senken.

Bei meiner Recherche bin ich aber auf einige Gebühren gestoßen, bei denen ich unsicher bin, ob sie überhaupt zulässig sind. Eine Bank hat mir ein Angebot gemacht, verlangt aber eine "Kreditvergabegebühr" von 2,5%, plus eine "Kontoverwaltungsgebühr" von 50 Euro pro Jahr. Dazu kommt noch eine Provision für die Restschuldversicherung.

Was ist davon normal und was sollte ich ablehnen? Welche Gebühren sind eigentlich gesetzlich nicht erlaubt? Und wie berechne ich die echten Kosten, wenn ich mehrere Angebote vergleiche – hilft mir der Effektivzins da weiter?

Ich möchte keine bösen Überraschungen später haben. Könnt ihr mir sagen, worauf ich konkret achten sollte, bevor ich einen Kreditvertrag unterschreibe?

Danke für eure Tipps!


5 Antworten
T.Feldmann
Beiträge: 22
(@t-feldmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Moin Thomas,

als ich mein Startup gründete, bin ich auch über solche Gebühren gestolpert. Die Kreditvergabegebühr von 2,5% ist eigentlich nicht mehr zulässig – das wurde ja durch BGH-Urteile geklärt. Das solltest du ganz ablehnen.

Die Kontoverwaltungsgebühr von 50 Euro pro Jahr ist fragwürdig, wenn dafür keine konkrete Leistung erbracht wird. Und bei der RSV: Oft wird die überteuer eingepflegt.

Mein Tipp: Vergleich den Effektivzins! Der enthält alle Kosten und Gebühren. Damit siehst du sofort, wer wirklich günstiger ist. Kreditrechner helfen dir dabei, die echten Monatsraten durchzurechnen.


Antwort
Helmut M.
Beiträge: 11
(@helmut_1958)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Guter Punkt, Werner. Bei meiner letzten Umschuldung habe ich mir alle Gebühren schriftlich geben lassen. Die Bank wollte erst auch so eine Vorgabegebühr nehmen, bis ich gesagt habe, dass das nicht zulässig ist.

Thomas, mein Rat: Lass dich nicht unter Druck setzen. Es gibt genug Banken, die saubere Konditionen machen. Der Effektivzins hilft dir, aber lies auch das Kleingedruckte. Besonders bei der RSV: Das ist oft nur Mehrbelastung für dich.


Antwort
Werner M.
Beiträge: 33
(@werner47)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Thomas, Vorsicht: Der Effektivzins ist gut, aber auch nicht das ganze Bild. Manche Banken verstecken Gebühren in der Berechnung oder lassen sie weg, weil sie "optional" sind.

Meine Strategie: Frag die Bank schriftlich nach einer vollständigen Auflistung aller Kosten. Die Kreditvergabegebühr ist rechtswidrig – punkt. Die RSV ist oft ein Geschenk an die Bank, nicht an dich. Und diese Kontoverwaltungsgebühr ohne konkrete Gegenleistung? Ganz streichen.

Bei der Umschuldung musst du auch die Vorfälligkeitsentschädigung für deine alten Kredite einrechnen. Das wird oft vergessen.


Antwort
HelmutBecker
Beiträge: 46
(@helmutbecker)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Da stimme ich T.Feldmann zu. Das Wichtigste ist der Effektivzins – da sind alle versteckten Kosten schon mit eingerechnet. Die alte Kreditvergabegebühr darfst du definitiv ablehnen, das ist seit Jahren nicht mehr erlaubt.

Bei Rentnern wie mir ist das besonders wichtig, weil wir eh schon weniger Flexibilität haben. Ich würde dir raten: Hol dir mindestens drei Angebote und vergleich die Effektivzinsen direkt. Die Kontoverwaltungsgebühr sollte auch kritisiert werden – das ist oft nicht notwendig.


Antwort
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