Hallo zusammen,
ice habe einen Ratenkredit über 25.000 Euro bei der Sparkasse, Laufzeit ursprünglich 84 Monate, Sollzins 4,8%. Jetzt nach gut 3 Jahren könnte ich den Kredit durch eine bessere finanzielle Situation vorzeitig ablösen – die Zinsen sind ja mittlerweile gesunken und ich hätte eine Chance, insgesamt günstiger davonzukommen.
Aber hier ist mein Problem: Die Sparkasse verlangt für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Kundenbetreuer hat mir gesagt, das sei "marktüblich" und liegt bei etwa 200-300 Euro. Das klingt auf den ersten Blick nicht dramatisch, aber ich kenne die genaue Berechnung gar nicht und möchte sichergehen, dass ich nicht über den Tisch gezogen werde.
Wie genau wird diese Entschädigung eigentlich berechnet? Gibt es gesetzliche Grenzen? Und – das ist die Kernfrage – ab welchem eingesparten Zinsbetrag macht die vorzeitige Ablösung trotz Vorfälligkeitsentschädigung noch Sinn?
Ich vergleiche hier systematisch, deshalb interessiert mich auch: Unterscheiden sich die Banken in ihrer Berechnungsmethode, oder ist das standardisiert?
Danke für eure Erfahrungen!
Die Sache ist relativ klar: Bei Ratenkrediten wird die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel mit der Formel Restschuld × Zinssatz × verbleibende Tage / 360 berechnet.
Hat dich deine Bank nicht auf die genaue Berechnungsmethode hingewiesen, als du den Kredit abgeschlossen hast? Das sollte im Kreditvertrag stehen. Mein Tipp: Frag nach den Einzelheiten und lass dir ein Berechnungsbeispiel aufzeigen. Die meisten Banken machen das transparent, wenn man hartnäckig nachfragt.
Beim Vergleich: Zins-Einsparung abzüglich Vorfälligkeitsentschädigung muss positiv sein – sonst warte noch ein paar Monate, bis die Restlaufzeit sinkt.