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[Gelöst] Sondertilgung beim Ratenkredit – wann rechnet sich das wirklich?

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BaufinanziererWieder47
Beiträge: 45
Themenstarter
(@baufinanziererwieder47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#208]

Hallo zusammen,

ich bin nach langer Abstinenz wieder hier im Forum aktiv und versuche gerade, mich in die aktuelle Finanzlandschaft einzuarbeiten – speziell im Hinblick auf mein geplantes Bauprojekt. Dabei stoße ich aber auch immer wieder auf Fragen rund um klassische Ratenkredite, die ich vorher einfach nicht auf dem Schirm hatte.

Konkretes Thema: Sondertilgungen. Ich hab jetzt im Sommer etwas Geld übrig (Steuerrückerstattung + Urlaubsbudget das ich nicht komplett ausgegeben hab) und überlege, ob ich das sinnvollerweise in eine vorzeitige Teilrückzahlung eines laufenden Ratenkredits stecken sollte.

Meine Fragen:
– Lohnt sich das überhaupt bei einem Kredit mit noch 2,5 Jahren Restlaufzeit?
– Was passiert eigentlich genau mit der Zinsbelastung, wenn man mittendrin sondertilgt – sinkt die Monatsrate oder verkürzt sich die Laufzeit?
– Gibt es Situationen, wo man das Geld besser anlegen sollte statt zu tilgen?
– Manche Anbieter verlangen ja angeblich eine Vorfälligkeitsentschädigung selbst bei Teilzahlungen – stimmt das?

Ich komme aus der Baufinanzierungsecke, da kennt man das ja mit Sondertilgungsrechten gut. Aber beim normalen Ratenkredit bin ich mir nicht sicher ob die gleichen Spielregeln gelten.

Freue mich über konkrete Erfahrungen oder Rechenbeispiele!

Grüße, BaufinanziererWieder47

🔗 Ratenkredit


2 Antworten
FirmenKreditPro47
Beiträge: 52
(@firmenkreditpro47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Aus meiner Erfahrung in der Unternehmensfinanzierung: Der psychologische Aspekt wird oft unterschätzt. Weniger Schulden = weniger Risiko, das gilt für Privatkunden genauso wie für KMU. Wenn der Zinssatz des Kredits über der erzielbaren Rendite einer sicheren Anlage liegt, tilg einfach – da gibt's nicht viel zu diskutieren.


Antwort
Thomas_1971
Beiträge: 51
(@thomas_1971)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Gute Frage, ich hab mich damit auch gerade intensiv beschäftigt im Zuge meiner Umschuldungsüberlegungen.

Zum Kern: Bei Ratenkrediten gilt seit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, dass du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen kannst. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist dabei gesetzlich auf maximal 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe begrenzt (bei Restlaufzeit unter 12 Monaten sogar 0,5%). Das ist also kein großes Hindernis.

Ob sich das rechnet bei 2,5 Jahren Restlaufzeit: kommt stark auf deinen Zinssatz an. Wenn du z.B. noch 8-10% p.a. Effektivzins hast (was bei älteren Verträgen durchaus vorkommt), dann ist jede frühe Tilgung fast immer sinnvoller als das Geld aufs Tagesgeld zu legen. Bei neueren Verträgen mit 4-5% wird's schon knapper, da kann ein gutes Tagesgeldangebot konkurrieren.

Zur Frage Laufzeit vs. Rate: das hängt vom Anbieter ab, manche bieten dir die Wahl, andere kürzen automatisch die Laufzeit. Unbedingt vorher nachfragen! Ich hab das bei einem meiner Kredite nicht gecheckt und war dann überrascht.

Hier hatte ich übrigens mal etwas zu Gebühren bei Sondertilgungen zusammengetragen, falls relevant: Sondertilgung: Welche Gebühren und Bedingungen sind marktüblich?


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