Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, mehrere Kreditangebote systematisch zu vergleichen und bin auf ein interessantes Problem gestoßen: Bei der Analyse der Gebührenstrukturen fällt mir auf, dass manche Banken deutlich höhere Bearbeitungsgebühren verlangen als andere – teilweise zwischen 1 und 3 Prozent der Kreditsumme.
Meine Frage ist: Gibt es rechtlich eine Obergrenze für diese Gebühren? Ich habe gelesen, dass es da mal ein BGH-Urteil gab, das Bearbeitungsgebühren komplett für unzulässig erklärt hat. Gilt das noch? Oder können Banken heute wieder beliebig hohe Gebühren erheben?
Wenn ich diese Gebühren in den Effektivzins umrechne, wirkt sich das ja erheblich auf meine tatsächlichen Kreditkosten aus. Das sollte doch bei einem fairen Kreditvergleich berücksichtigt werden. Kann mir jemand mit mehr rechtlicher Erfahrung hier helfen? Worauf sollte ich konkret in den Kreditangeboten achten?
Hallo Thomas R.,
das BGH-Urteil von 2014 hat tatsächlich Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt – aber das ist mittlerweile wieder anders. Seit 2016 dürfen Banken diese Gebühren wieder erheben, wenn sie angemessen sind. Heute gibts da kaum noch Grenzen.
Meine Erfahrung: Die meisten seriösen Banken verlangen zwischen 1-2 Prozent, größere Unterschiede sind oft ein Warnsignal. Ich schau mir immer direkt den Effektivzins an statt die Gebühren einzeln zu betrachten – da sieht man sofort, wie sehr sich die Bearbeitungsgebühren auswirken.
Mein Tipp: Vergleiche nicht nur die Nominalzinsen, sondern achte auf den Effektivzins. Da sind alle Kosten bereits eingerechnet. Bei manchen Online-Banken fallen diese Gebühren komplett weg, was sich oft positiv bemerkbar macht. Lohnt sich also, mehrere Angebote durch diese Brille zu analysieren.
Gruß
Marco K.