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Bearbeitungsgebühren bei Kreditvergabe: Sind die wirklich rechtlich zulässig?

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Thomas W.
Beiträge: 8
Themenstarter
(@thomasw)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#73]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit längerem mit der Analyse von Kreditkonditionen und bin dabei immer wieder auf Bearbeitungsgebühren gestoßen. Das hat mich stutzig gemacht, weil ich in meinen Vergleichen bemerkt habe, dass manche Banken diese gar nicht mehr separat aufführen, während andere sie noch verlangen.

Meine Frage: Sind Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe überhaupt noch rechtlich zulässig? Ich meine, ich habe da mal was von einem Urteil gehört, dass diese Gebühren nicht mehr erlaubt sein sollen – aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob das für alle Kreditarten gilt oder nur für bestimmte.

Bei meinen letzten Kreditanfragen habe ich gesehen, dass die Effektivzinsen teilweise ohne Bearbeitungsgebühren deutlich günstiger aussehen. Lohnt es sich noch, auf diesen Punkt zu achten? Oder müssen Banken mittlerweile ohnehin alles in den Effektivzins einrechnen?

Freue mich auf eure Erfahrungen und Einschätzungen!


1 Antwort
Thomas-Becker
Beiträge: 0
(@thomas-becker)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Thomas, gute Beobachtung! Das war tatsächlich ein wichtiges Urteil des BGH von 2014. Seitdem sind Bearbeitungsgebühren bei normalen Ratenkrediten faktisch nicht mehr zulässig – sie müssen vollständig in den Effektivzins eingerechnet werden. Das bedeutet aber nicht, dass du Gebühren ignorieren kannst: Manche Institute verstecken sie unter anderem Namen wie "Kreditvergabegebühr" oder "Verwaltungsgebühr". Das ist rechtlich grenzwertig.

Wenn du Kreditangebote vergleichst, solltest du immer nach dem Effektivzins schauen, nicht nur nach dem Nominalzins. Der Effektivzins ist gesetzlich verpflichtend und muss alle Gebühren enthalten. Achte beim Vergleich darauf, dass dieser korrekt berechnet ist. Bei Baufinanzierungen gelten teilweise andere Regeln, da dort noch mehr Gebühren anfallen können.


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