Hallo zusammen,
ich verfolge die Diskussionen hier schon länger und hab mir auch einige Threads zur Kreditvergabe angesehen. Jetzt stellt sich mir eine konkrete Frage: Die BGH-Urteile zu illegalen Bearbeitungsgebühren beziehen sich ja vor allem auf Privatkredite – aber wie sieht das bei Firmenkrediten aus?
Ich bin gerade dabei, meine Kreditoptionen zu vergleichen und habe mehrere Angebote von Online-Anbietern und traditionellen Banken auf dem Tisch. Bei einem Angebot fällt mir auf, dass explizit eine "Bearbeitungsprovision" von ca. 1,5% der Kreditsumme verechnet wird. Der Online-Anbieter argumentiert, dass das für Firmenkredite völlig legal sei und nicht unter die BGH-Urteile falle.
Kennt jemand die aktuelle Rechtslage hier genauer? Schützen mich die BGH-Entscheidungen auch bei Firmenkrediten, oder gibt es da tatsächlich eine Grauzone? Ich möchte meine finanzielle Situation neu strukturieren, aber nicht in eine Kostenfalle tappen.
Danke für Erfahrungen!
Das ist eine sehr berechtigte Frage. Nach meiner Erfahrung bei der Neubewertung meiner Kreditoptionen kann ich dir sagen: Die BGH-Urteile zur Unzulässigkeit pauschaler Bearbeitungsgebühren gelten grundsätzlich auch für Firmenkredite. Der Unterschied liegt aber in der Argumentation. Bei Privatkrediten ist die Sache klarer – dort hat der BGH mehrfach festgestellt, dass pauschal berechnete Gebühren nicht zulässig sind, weil der tatsächliche Aufwand nicht nachgewiesen werden kann.
Bei Firmenkrediten argumentieren Banken gerne, dass hier ein "kaufmännischer" Maßstab gilt und beide Seiten auf Augenhöhe verhandeln. Dennoch: Auch hier muss die Bank konkret nachweisen können, dass die Gebühr dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand entspricht. Eine pauschale 1,5%-Gebühr wird das schwer sein.
Mein Rat: Fordere den Anbieter schriftlich auf, dir nachzuweisen, wie sich diese Gebühr konkret zusammensetzt. Wenn die Antwort vage bleibt, würde ich das Angebot genauer hinterfragen – gerade beim Vergleich zwischen Online und traditionellen Banken.